Die rechtlichen Grundlagen der Frühförderung finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die Frühförderungsverordnung wurde in Baden Württemberg durch die am 1.Juli 2014 in Kraft getretene Landesrahmenvereinbarung (LRV) umgesetzt.