Die Heilpädagogische Behandlung ist für Kinder und ihre Eltern kostenfrei. Mit einer ärztlichen Stellungnahme kann die Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung für Kinder im Vorschulalter beim örtlichen Sozialamt und für Schulkinder und Jugendliche beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet bei vorschulpflichtigen Kindern das Sozialgesetzbuch §§ 99, 102ff  SGB-IX der Eingliederungshilfe. Bei Schulkindern und Jugendlichen bildet der § 35 a Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII die Grundlage.

Für Fragen und bei der Beantragung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.