Interdisziplinäre Frühförderung ist für Kinder und deren Eltern kostenlos.
Medizinische Therapie im Rahmen der Frühförderung erfolgt nach Verordnung des Kinderarztes und wird von der Krankenkasse der Familie getragen.
Die erforderlichen heilpädagogischen Leistungen werden auf Antrag der Eltern von den örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen.
Die Finanzierung der Leistungen Interdisziplinärer Frühförderstellen liegt in gemeinsamer Verantwortung der Krankenkassen und der örtlichen Sozialhilfeträger und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (SGB IX, SGB V, SGB XII).